Möblierte Wohngemeinschaft: Wie lange dauert es, bis die Kaution zurückgezahlt wird?
Es ist üblich, dass Mitbewohner beim Einzug eine Kaution (Sicherheitsleistung) hinterlegen und diese beim Auszug zurückerhalten. Doch wie lange müssen sie auf die Rückzahlung warten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Frist für die Rückzahlung einer Kaution in einer möblierten Wohngemeinschaft
Die Kaution, auch als Sicherheitsleistung bezeichnet, ist nicht verpflichtend, kann jedoch vom Vermieter einer möblierten Wohnung verlangt werden. Ihre Rückzahlung am Ende des Mietvertrags ist gesetzlich genau geregelt.
Wofür dient die Kaution in einem möblierten Mietvertrag?
Bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags für eine möblierte Wohngemeinschaft kann der Vermieter eine Kaution verlangen. Diese Summe dient als Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen der Mieter (Zahlung der Miete, kleinere Reparaturen, laufende Instandhaltung) während der gesamten Mietdauer. Sollte ein Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Vermieter nach Rückgabe der Schlüssel einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten.
Höhe der Kaution in einer möblierten Wohngemeinschaft
Seit dem ALUR-Gesetz (Loi pour l'Accès au Logement et un Urbanisme Rénové) ist die Höhe der Kaution für möblierte Wohnungen auf zwei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) begrenzt. Die Zahlung kann per Überweisung, in bar oder per Scheck erfolgen.
Die Höhe der Kaution bleibt während der gesamten Mietdauer unverändert und kann weder während des Vertrags noch bei dessen Verlängerung angepasst werden.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Miete im Voraus für mehrere Monate oder quartalsweise gezahlt wird, darf der Vermieter keine Kaution verlangen. Wird hingegen die monatliche Zahlung der Miete vereinbart, kann der Vermieter eine Kaution einfordern.
Gemeinschaftsvertrag:
Bei einem einheitlichen Mietvertrag für alle Mitbewohner wird die Höhe der Kaution im Vertrag festgelegt. Diese Summe kann von einem einzelnen Mieter oder gemeinschaftlich von allen Bewohnern aufgebracht werden.
Einzelmietvertrag:
Hier wird die Kaution direkt mit dem jeweiligen Mieter geregelt.
Tipp: Bei finanziellen Schwierigkeiten können Mieter Unterstützung für die Kautionszahlung beantragen, z. B. über Action Logement (Loca-Pass-Vorschuss) oder den Fonds de Solidarité pour le Logement (FSL), der sich an einkommensschwache Personen richtet.
Rückzahlungsfrist der Kaution in einer möblierten Wohnung
Die Rückzahlungsfrist variiert je nach Datum der Unterzeichnung des Mietvertrags.
Vor dem 27. März 2014:
Die Frist beträgt ein bis zwei Monate oder länger, je nach Vertrag.
Nach dem 27. März 2014:
Die Frist beträgt:
Einen Monat, wenn der Auszugszustand mit dem Einzugszustand übereinstimmt.
Zwei Monate, wenn es Unterschiede zwischen dem Ein- und Auszugszustand gibt (z. B. Schäden).
Die Frist beginnt mit der Rückgabe der Schlüssel, entweder persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein.
Unterschiede bei der Rückzahlung zwischen Gemeinschafts- und Einzelmietverträgen
Gemeinschaftsvertrag:
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kautionsanteile einzelner Mieter bei deren Auszug zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn alle Mieter ausgezogen sind.
Lösungsmöglichkeiten:
Eine Einigung mit den verbleibenden Mitbewohnern finden.
Den neuen Mitbewohner um Rückzahlung bitten.
Bis zum Vertragsende warten.
Einzelmietvertrag:
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei herkömmlichen Mietverträgen. Wenn der Zustand beim Auszug dem Zustand beim Einzug entspricht, erhält der Mieter die Kaution innerhalb eines Monats zurück.
Was passiert, wenn die Rückzahlungsfrist überschritten wird?
Wenn die Rückzahlung der Kaution nicht fristgerecht erfolgt, ist der Vermieter verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10 % der Monatsmiete pro verspätetem Monat zusätzlich zur ursprünglichen Kaution zu zahlen.
Welche Abzüge sind erlaubt?
Der Vermieter kann vom Kautionsbetrag Beträge für Folgendes abziehen:
Rückständige Mieten;
Unbezahlte Nebenkosten laut Dekret Nr. 87-713 vom 26. August 1987;
Schäden, die nicht durch die natürliche Abnutzung entstanden sind;
Nicht durchgeführte Reparaturen gemäß Dekret Nr. 87-712 vom 26. August 1987.
Der Vermieter muss seine Entscheidung mit folgenden Unterlagen begründen:
Nachweise über ausstehende Zahlungen;
Rechnungen und Kostenvoranschläge für durchgeführte oder geplante Reparaturen;
Einzugs- und Auszugsprotokolle;
Fotos (vorher/nachher);
Gegebenenfalls ein Protokoll eines Gerichtsvollziehers.
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