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04/04/2024
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Mietnebenkosten: Welche Ausgaben sind im Mietpreis enthalten?

Ob Mietwohnung oder Wohngemeinschaft – welche Nebenkosten sind eigentlich im Mietpreis enthalten? Umlagefähige Kosten, Vorauszahlungen, jährliche Abrechnungen ... Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung.


Definitionen: Was umfasst die Mietnebenkosten?

Bei Colonies helfen wir Vermietern und Mietern, die Abläufe und Details rund um die Nebenkosten besser zu verstehen. Wir erklären, was unter umlagefähigen Nebenkosten und Unterhaltskosten zu verstehen ist, und machen die oft komplexe Sprache des Immobilienmarkts zugänglicher.


Umlagefähige Nebenkosten

Die Anmietung einer Wohnung umfasst die Zahlung eines Mietpreises für die Nutzung der Immobilie. Immobilienanzeigen weisen oft auf „Miete ohne Nebenkosten“ (kalt) oder „Miete inklusive Nebenkosten“ (warm) hin. Die Nebenkosten bestehen zu einem Teil aus umlagefähigen Kosten.

Diese umlagefähigen Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind Ausgaben, die der Vermieter für die Immobilie trägt und später auf die Mieter umlegt.


Was ist eine Vorauszahlung auf Nebenkosten?

Die umlagefähigen Kosten werden als monatliche Vorauszahlung zum Mietpreis addiert. Dieser Betrag bleibt jeden Monat gleich und wird vom Mieter regelmäßig gezahlt.


Jährliche Abrechnung

Einmal jährlich erstellt der Vermieter eine Abrechnung der tatsächlichen Ausgaben im Vergleich zu den geleisteten Vorauszahlungen. Ergibt sich ein Überschuss, wird dieser dem Mieter erstattet. Übersteigen die tatsächlichen Kosten jedoch die Vorauszahlungen, muss der Mieter die Differenz begleichen.


Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Die in einem möblierten Mietverhältnis enthaltenen Nebenkosten entsprechen denen in einer unmöblierten Wohnung. Die genauen umlagefähigen Kosten sind gesetzlich durch eine Verordnung festgelegt. Der Mietvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten, die je nach Art der Vermietung unterschiedlich sind. Vermieter müssen alle umgelegten Kosten belegen können.


Liste der umlagefähigen Nebenkosten

Laut der französischen Gesetzgebung können Vermieter folgende Kosten von Mietern zurückfordern:

  • Löhne des Hauspersonals, einschließlich Sozial- und Steuerabgaben, sofern vorhanden. Der Anteil variiert, wenn der Hausmeister eine Dienstwohnung nutzt.

  • Unterhalt der Gemeinschaftsbereiche, z. B. Aufzug, Treppenhaus, Müllschlucker, Eingangsbereiche, oder Außenanlagen wie Parkplätze, Grünflächen oder Spielplätze.

  • Reinigung und Instandhaltung, einschließlich Schädlingsbekämpfung und Reparatur von Wartungsgeräten.

  • Beleuchtung in Gemeinschafts- und Außenbereichen.

  • Betriebskosten für Haupt- und Zwischenzähler.

  • Energieversorgung, z. B. für Zentralheizungen.

  • Instandhaltung von Rauchabzügen.

  • Wartung von Heizungs- und Wasserversorgungssystemen in Gemeinschafts- und Privatbereichen.

  • Wasserverbrauch für Gemeinschaftsflächen und Grünanlagen sowie individueller Verbrauch der Mieter.

  • Müllabfuhrkosten.

  • Straßenreinigungsgebühr.

  • Abwassergebühren.


Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Nicht alle Kosten können vom Vermieter umgelegt werden. Zu den nicht umlagefähigen Kosten zählen:

  • Verwaltungskosten, z. B. Gebühren für die Hausverwaltung oder das Erstellen von Mietquittungen.

  • Größere Reparaturen, einschließlich Austausch von Geräten.

  • Grundsteuer.

  • Versicherung des Vermieters für die Immobilie.


Bezahlung der umlagefähigen Kosten

  • Unmöblierte Mietverhältnisse: Die Nebenkosten werden ausschließlich als Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung gezahlt.

  • Möblierte Mietverhältnisse: Die Nebenkosten können entweder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung oder als Pauschale gezahlt werden. Letztere kann jährlich angepasst werden, sofern dies im Mietvertrag vorgesehen ist.


Weitere Kosten für den Mieter

Zusätzlich zu den Nebenkosten fallen weitere Ausgaben an, die nicht vom Vermieter vorfinanziert werden:


Strom in den privaten Bereichen

Der Mieter schließt einen Stromvertrag auf seinen Namen ab. Bei Wohngemeinschaften gibt es meist nur einen Vertrag für alle Bewohner.


Kleine Reparaturen

Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Reparaturen, z. B.:

  • Wartung privater Außenbereiche (Garten, Balkon).

  • Pflege von Dachrinnen in Einfamilienhäusern.

  • Wartung von Tür- und Fenstermechanismen (Ölen von Scharnieren, Schlössern).

  • Austausch verlorener Schlüssel.

  • Reinigung der Fenster und Erneuerung von Dichtungen.

  • Reparaturen an Böden, Wänden und Decken.

  • Austausch von Lichtschaltern, Glühbirnen, Duschschläuchen.

  • Reparaturen an bereitgestellten Geräten, z. B. Kühlschrank, Dunstabzugshaube.


Welche Nebenkosten übernimmt Colonies?

Um die Verwaltung der Nebenkosten zu vereinfachen, bietet Colonies Mietpreise an, die folgende Kosten beinhalten:

  • Umlagefähige Nebenkosten.

  • Stromkosten.

  • Internetanschluss.

  • Wohngebäudeversicherung.

Haben Sie Fragen zu Nebenkosten oder Mietverträgen bei Colonies? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

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